
Unsere Corona Richtlinien zum Infektionsschutz insbesondere zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Stand: 02.06.2022)
Aufgrund aktueller Inzidenzzahlen und der Hospitalisierungsrate ist es gemäß der Corona-Schutzverordnung vom 19.02.2022 nicht mehr vorgeschrieben, dass nur Immunisierten (Geimpften oder Genesenen) an unseren Kursen teilnehmen dürfen.
Um weiterhin die Ausbreitung von Covid-19 einzuschränken, verlangen wir von Teilnehmern unserer Kurse keine Impf- oder Genesenennachweis und auch keinen negativen Coronatest. Sobald ein Sitzplatz eingenommen wurde, ist dieser in ein Teilnehmerformular einzutragen. Der eingenommen Sitzplatz darf während der Schulung nicht gewechselt werden.
Als Bildungsunternehmen sind wir jedoch immer an die aktuellen Bestimmungen des Landes NRW gebunden. Bei Änderungen der Bestimmungen geben wir allen Teilnehmern schnellstmöglich per Mail Bescheid.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung (26.05.2022) des Landes NRW finden Sie hier.
Darüber hinaus empfehlen wir:
1. Abstand halten
Bei uns haben Sie die Möglichkeit mit einem Abstand von mindestens 1,5 m an Ihren Arbeitsplätzen zu arbeiten. Damit können Sie an Ihrem Arbeitsplatz auch auf Ihren Mundschutz verzichten. Achtung: Um einen solchen Abstand gewährleisten zu können beschränken wir unsere maximale Teilnehmerzahl auf sechs Personen!
Unsere Arbeitsabläufe sind so gestaltet, dass der Kontakt zu Ihren Kollegen auf ein Minimum beschränkt wird. Helfen Sie mit, indem Sie beispielsweise selbst darauf achten auf Händeschütteln zu verzichten.
Bringen Sie wenn möglich Ihren eigenen PC mit. Arbeitsmaterialien werden von uns täglich desinfiziert.
Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, wenn Sie Symptome haben.

2. Schutz durch Hygiene
Waschen Sie sich häufig und ausgiebig die Hände! Besonders wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Desinfektionsmittel stellen wir ausreichend zur Verfügung.
Vermeiden Sie dennoch Berührungen soweit diese nicht notwendig sind. Achten Sie insbesondere darauf Ihre Hände vom Gesicht fern zu halten.
Beachten Sie auch die geltenden Hust- und Nies-Etiketten. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend.
All unsere Oberflächen, Analgen und sanitären Einrichtungen werden regelmäßig desinfiziert und gereinigt.

3. Mund-Nasen-Bedeckung
An Ihrem Arbeitsplatz gewährleisten wir die entsprechenden Abstandsregelungen. Das bedeutet, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz keine Maske tragen müssen. Wir empfehlen es jedoch. Wir selbst tragen freiwillig eine Maske! Sobald Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen sind Sie jedoch verpflichtet einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Wir können bei Bedarf entsprechende Bedeckungen zum Selbstkostenpreis zu Verfügung stellen.

4. Kontaktverfolgung
Treffen Sie möglichst wenig Personen außerhalb der Schulung. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet unsere Schulungsstätte über einen direkten Verdacht auf eine Infektion innerhalb des Zeitraums der Schulung zu informieren.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung zur Unterbrechung von Infektionsketten.
