Subventionen für Energieeffizienz

Förderungen der BEG

Seit Juli 2021 gelten neue Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Genauer: Es gibt eine neu ausgearbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Und die neuen Subventionen können sich sehen lassen!

Die Einzelheiten haben wir hier einmal näher zusammengefasst.

 

Die neue BEG lässt sich dabei in drei Bereiche aufteilen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Es handelt sich dabei um staatliche Zuschüsse und zinsverbilligte Förderkredite mit Tilgungszuschuss der KfW.

 

Antragsberechtigt sind dabei:

  1. Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  2. freiberuflich Tätige
  3. Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  4. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  5. gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  6. Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  7. sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

In dem Infoblatt der förderfähigen Kosten wird konkret vom „Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes“ gesprochen. Darunter fallen die folgenden Maßnahmen:

  1. Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
  2. Integration von Luftqualitätssensoren, Fensterkontakten, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren,
    Systemtechnik
  3. Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme
  4. notwendige Elektroarbeiten
  5. Energiemanagementsysteme, Einregulierung
  6. Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung
  7. Fachplanung und Baubegleitung

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Auch hier können verschiedene Maßnahmen gefördert werden:

  1. Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  2. Kältetechnik zur Raumkühlung
  3. Energieeffiziente Beleuchtungssysteme
  4. Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung
  5. Fachplanung und Baubegleitung

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Förderungen gibt es hier für „energetische Maßnahmen zur Wärmedämmung und Erneuerung/Einbau/energetischen Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen“.

 

Technik (ausgenommen Heizung) für raumluft- und klimatechnische Anlagen wird ebenso gefördert.

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