BEG-Förderung nur noch bis Januar 2022 möglich!

Im Neubau gilt die BEG-Förderung für ein Effizienzhaus 55 nur noch bis Februar.

 

Am 1. Februar 2022 läuft die BEG-Förderung des Bundes für Effizienzhäuser aus. Die entsprechenden Anträge können noch bis zum 31. Januar gestellt werden. Dabei kommt es auf das Datum der Antragstellung an.

Effizienzhäuser der Stufe 40 werden weiterhin gefördert.

 

Für die Subventionen sind die Fördergelder bis zum Jahresende nochmals aufgestockt worden: 18 Milliarden Euro sind bereitgestellt worden, die hauptsächlich in den Bereich der Sanierung fließen sollen.

In diesem Bereich besteht laut BAFA der größte Handlungsbedarf und das Potential für die Verminderung von Treibhausgasen sei am höchsten.

 

Welchem Effizienzstandard Ihr Gebäude entspricht, ergibt sich aus dem primären Energiebedarf in Prozent.

BEG als aktiver Beitrag zur Erreichung der Klimaziele

Die BEG ist ins Leben gerufen worden, um höhere Effizienzstandards für Gebäude zu erreichen. Seit dem 1. Juli 2021 ist sie maßgeblich für die Zuschüsse und Kredite, die in Deutschland dafür sorgen, dass sowohl im Privaten als auch im Gewerblichen Gebäude deutlich ihre Energieeffizienz steigern.

Die Subventionen hängen dabei von mehreren Kriterien ab. Dabei besteht die BEG aus drei Teilprogrammen:

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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KNX ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, wenn es darum geht Energieeffizienz zu werden. Mit einer KNX-Installation ist es möglich Energie nur dort zu verbrauchen, wo sie auch benötigt wird, sodass Energie nicht unnötig verloren geht.

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Zu der neuen BEG-Förderung hatten wir im August schon einmal geschrieben. Den Artikel finden Sie hier.

Und einen Überblick über das Förderprogramm der BAFA finden Sie hier.

 

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